3.2. Dem Bericht des behandelnden Neurologen vom 10. Januar 2019 ist zu entnehmen, dass dieser nochmals eine Kernspintomographie von Neurocranium sowie Hals- und Brustwirbelsäule im Hinblick auf allfällige weitere entzündliche Strukturveränderungen vorgesehen habe. Sollten sich keine "Zeichen der bildmorphologischen Progredienz ergeben", scheine ihm eine lumbale Liquordiagnostik verzichtbar zu sein, "zumal bei einer klinischen und neurophysiologischen Besserung eine unmittelbare, therapeutische Konsequenz hieraus nicht erwachsen würde" (VB 133 S. 8).