2.2. Mit Vernehmlassung vom 15. Oktober 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Verfügung vom 19. Oktober 2021 lud die Instruktionsrichterin die aus den Akten erkennbare berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren bei; diese verzichtete mit Schreiben vom 25. Oktober 2021 auf eine Stellungnahme. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 27. August 2021 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 159) zu Recht abgewiesen hat.