Versicherungsgerichts des Kantons Aargau VBE.2019.302 vom 24. Oktober 2019 aufgehoben und die Sache zur Vornahme weiterer Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen. 1.2. Die Beschwerdegegnerin zog daraufhin medizinische Berichte bei, nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und holte eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme (PMEDA Stellungnahme vom 8. Februar 2021) ein. Nach Durchführung des Vorbescheidverfahrens verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 27. August 2021 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.