1. 1.1. Die 1967 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 19. Dezember 2015 wegen Nacken-, Schulter- und Rückenbeschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. In der Folge tätigte die Beschwerdegegnerin diverse Abklärungen; unter anderem wurde die Beschwerdeführerin polydisziplinär begutachtet (Gutachten der Polydisziplinäre Medizinische Abklärungen AG, Zürich [PMEDA], vom 30. November 2017; neurologisches Verlaufsgutachten der PMEDA vom 6. Dezember 2018). Schliesslich wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 15. März 2019 ab. Diese Verfügung wurde mit Urteil des