4. 4.1. Die Beschwerdeführerin bringt unter Hinweis auf den Bericht ihrer Psychiaterin Dr. med. F. vom 17. März 2020 (VB 147) im Wesentlichen vor, sie ziehe sich immer mehr sozial zurück und ihr Antrieb sei zunehmend gemindert. Dies widerspreche der gutachterlichen Einschätzung, wonach die Rede von adäquaten sozialen Kompetenzen sei. Zudem seien die Gutachter auf die Ausführungen von Dr. med. F. gar nicht eingegangen (Beschwerde S. 6 f.). Zum Tagesablauf führte die Beschwerdeführerin gegenüber dem psychiatrischen Gutachter aus, dass sie oft zu Hause sei und nur gelegentlich, -6-