2. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das bidisziplinäre SMAB-Gut- achten vom 6. Januar 2021 der Dres. med. D., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Neurologie, und E., Facharzt für Neurologie. Die Gutachter stellten die folgenden Diagnosen (VB 167.1 S. 6): "Diagnosen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit (letzte Tätigkeit): 1. Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige depressive Episode (ICD-10: F33.1) 2. Dysthymia (F 34.1)