2.5. Am 23. Februar 2022 wurde die Beschwerdeführerin darauf hingewiesen, dass das Versicherungsgericht die Durchführung einer öffentlichen Verhandlung als entbehrlich erachtet und sie wurde um Mitteilung gebeten, ob sie unter diesen Umständen an der beantragten Verhandlung festhalte. Mit Eingabe vom 24. Februar 2022 verzichtete die Beschwerdeführerin auf die Durchführung einer öffentlichen Verhandlung. -4- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: