2.2. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 29. September 2021 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu ihrem unentgeltlichen Vertreter MLaw Elias Hörhager, Rechtsanwalt, Schöftland, ernannt. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 7. Oktober 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 11. Oktober 2021 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt, worauf diese mit Schreiben vom 26. Oktober 2021 verzichtete.