Weiter stellte sie der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 6. April 2021 ab dem 1. Januar 2016 die Zusprache einer ganzen Rente und ab dem 1. April 2021 einer Viertelsrente in Aussicht. Unter Berücksichtigung der dagegen am 7. Mai 2021 erhobenen Einwände hielt die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 26. August 2021 an ihrem Vorbescheid fest. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 26. August 2021 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingaben vom 24. respektive 27. September 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: -3- "1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 26. August 2021 aufzuheben.