Die Beschwerdegegnerin klärte in der Folge die medizinische, berufliche und persönliche Situation der Beschwerdeführerin ab und gewährte ihr berufliche Massnahmen (Frühintervention; Beratung und Unterstützung), welche sie am 10. Oktober 2016 abschloss, weil die Beschwerdeführerin die Präsenzzeit nicht steigern konnte und krankgeschrieben wurde. Zur Beurteilung des Gesundheitszustandes der Beschwerdeführerin liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin psychiatrisch begutachten (Gutachten von Dr. med. C., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 6. Februar 2018). In der Folge verneinte sie mit Verfügung vom 26. Juli 2018 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.