1. 1.1. Die 1967 geborene, zuletzt als Mitarbeiterin im Postdienst tätig gewesene Beschwerdeführerin meldete sich am 15. Mai 2015 aufgrund eines Burnout bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte in der Folge die medizinische, berufliche und persönliche Situation der Beschwerdeführerin ab und gewährte ihr berufliche Massnahmen (Frühintervention; Beratung und Unterstützung), welche sie am 10. Oktober 2016 abschloss, weil die Beschwerdeführerin die Präsenzzeit nicht steigern konnte und krankgeschrieben wurde.