Um aber beurteilen zu können, weshalb es zur erneuten Ruptur gekommen sei, "müsste man den Slope ausmessen, die Form der Notch beurteilen und die beschriebene Ueberstreckbarkeit des Knies mitberücksichtigen" (VB 47 S. 10). Diese Faktoren seien den medizinischen Berichten nicht zu entnehmen (VB 47 S. 11). Weiter hielt der Gutachter fest: "Es sollte bei der Versicherten nachgefragt werden, ob sie vor dem Ereignis von 2016 ein Instabilitätsgefühl oder Schwäche im Knie verspürte. Wenn ja, haben die Ereignisse nur zu einer kurzdauernden Verschlechterung geführt. Ansonsten ist es zu einer richtungsgebenden Verschlechterung gekommen" (VB I 47 S. 12).