Es sei aus den Akten nicht zu eruieren, ob die Beigeladene eine vorbestehende Instabilität gehabt habe. Zu der Frage, ob es mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auch ohne das Ereignis vom 4. April 2016 zu der gegebenen Verschlechterung des vorbestehenden Gesundheitszustandes im gegenwärtigen Umfang gekommen wäre, führte Dr. med. D. aus, dies könne er nicht restlos beantworten, da er die prädisponierenden Faktoren wie vermehrter Slope, Form der Notch, Q-Einkel des Quadriceps, vermehrte Valgusachse nicht kenne (VB I 47 S. 12).