1.2. Ab dem 1. November 2013 war die Beigeladene nach einem internen Stellenwechsel bei der Beschwerdeführerin gegen die Folgen von Unfällen versichert. Am 4. April 2016 verletzte sie sich beim Hinfallen auf einer Treppe am rechten Fuss, wonach sie zwei bis drei Wochen später erneut auf einer Treppe stürzte und sich im Bereich der rechten Schulter/ Rücken sowie des Beckens verletzte. Mit E-Mail vom 23. Mai 2016 teilte ihre Arbeitgeberin der Beschwerdeführerin mit, dass sich die Beigeladene am 4. April 2016 ausserdem eine Verletzung am rechten Knie zugezogen habe.