Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend UVG (Einspracheentscheid vom 30. August 2021 i.S. C._____) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die 1981 geborene Beigeladene war bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Unfällen versichert, als sie sich am 27. Mai 2008 beim Badmintonspielen am rechten Knie verletzte. Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre Leistungspflicht und richtete die entsprechenden Versicherungsleistungen in Form von Taggeld und Heilbehandlung aus. Mit Schreiben vom 23. Februar 2011 schloss sie den Fall formlos ab.