Med. pract. F. führte aus, dass beim Beschwerdeführer eine komplexe psychische Störungsproblematik bestehe, welche sich bereits schwerwiegend auf die Entwicklung ausgewirkt habe und die berufliche Ausbildung trotz wiederholter jahrelanger Versuche habe scheitern lassen. Die Substanzabhängigkeit sei im Zusammenhang mit der Störung des Sozialverhaltens und des ADHS zu werten. Alle bisherigen Abstinenzversuche seien gescheitert. Der mehrjährige "frustrane" Verlauf der beruflichen Eingliederung bestätige die bereits 2012 im Rahmen der Begutachtung zuhanden der Ju- - 11 -