3.5. Eine allgemein gültige betragliche Grenze für die Voraussetzung der Erheblichkeit der Berichtigung lässt sich nicht festlegen. Massgebend sind die gesamten Umstände des Einzelfalles. Bei periodischen Dauerleistungen, mithin bei Renten, ist die Berichtigung regelmässig von erheblicher Bedeutung (Urteil des Bundesgerichts 8C_18/2017 vom 4. Mai 2017 E. 3.2.2; KIE- SER, a.a.O., N. 65 ff. zu Art. 53 ATSG). Nachdem ein Rentenanspruch (zusätzlich) für den Zeitraum zwischen dem 1. Februar 2009 (sechs Monate nach der erstmaligen Anmeldung vom 7. August 2008 [VB 11.1];