Was die ebenfalls gestellte Diagnose einer Abhängigkeit von multiplen psychotropen Substanzen (ICD-10 F19.25) anbelange, bestehe zurzeit keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit und der derzeitige geringe und gelegentliche Drogenkonsum stehe in Zusammenhang mit der Störung des Sozialverhaltens und nicht mit der Sucht bzw. Abhängigkeit (vgl. VB 52 S. 3 f.).