1.3. Die Beschwerdegegnerin schloss am 20. Januar 2020 den Eingliederungsprozess aufgrund einer fehlenden Eingliederbarkeit des Beschwerdeführers (formlos) ab und leitete die Rentenprüfung ein. Nach Rücksprache mit dem RAD sprach sie – nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren – dem Beschwerdeführer mit Verfügungen vom 18. August 2021 sowie vom 31. August 2021 ab 1. August 2012 eine ganze Invalidenrente zu. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 23. September 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: