1. 1.1. Die 1958 geborene Beschwerdeführerin war zuletzt vom 1. März 2011 bis 30. September 2018 bei der C. in Z. angestellt. Am 20. September 2019 meldete sie sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zur Arbeitsvermittlung an und beantragte bei der Arbeitslosenversicherung die Ausrichtung von Arbeitslosenentschädigung ab dem "01. 10 2018". Die Beschwerdegegnerin richtete in der Folge für die Zeit ab dem 20. September 2019 Taggelder aus. Seit 1. Juni 2021 bezieht die Beschwerdeführerin eine um ein Jahr vorbezogene AHV-Altersrente.