vgl. zum Intertemporalrecht BGE 147 V 308 E. 5.1 und 132 V 215 E. 3.1.1 S. 220, je mit Hinweisen). Somit ist die angefochtene Verfügung vom 23. August 2021 mit der substituierten Begründung der Wiedererwägung zu schützen (Urteil des Bundesgerichts 8C_634/2017 vom 20. Februar 2018 E. 5.4) und der Rentenanspruch des Beschwerdeführers ist aufzuheben. - 14 - 5. Der Antrag, es sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen, wird durch die Fällung des Urteils gegenstandslos (Urteil des Bundesgerichts 9C_489/2009 vom 11. Dezember 2009 E. 5). 6. 6.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde abzuweisen.