In der Klinik habe nach der Reduktion der Medikamente bereits nach einem Tag eine Besserung des Zustandsbildes erreicht werden können (VB 31 S. 18 f.). Die PD C. attestierten dem Beschwerdeführer eine vollständige Arbeitsunfähigkeit für jegliche Tätigkeiten und empfahlen unter anderem eine stationäre psychiatrische Behandlung zur Etablierung einer adäquaten Therapie und zur Verifizierung oder Falsifizierung der gestellten Diagnose nach einer längeren Beobachtung ohne Medikamentenüberdosierung sowie einen anschliessenden Rehabilitationsversuch (VB 31 S. 20. f.).