4. 4.1. 4.1.1. Gelangt die IV-Stelle bei laufender Rente im Nachhinein zur Ansicht, der Leistungsbezug erfolge zu Unrecht, bedarf sie, um diese Rente zu kürzen oder aufzuheben, eines Rückkommenstitels (Revision, Wiedererwägung; BGE 138 V 63 E. 4.3 S. 66).