3.5. 3.5.1. Im Vorbescheidverfahren legte der Beschwerdeführer verschiedene medizinische Berichte ins Recht, die belegen sollen, dass auf das medaffairs- Gutachten vom 11. September 2020 nicht abzustellen sei. Diese Berichte wurden zusammen mit demjenigen des Medizinischen Zentrums D. vom 3. März 2021 und dem Kurzaustrittsbericht der PD C. vom 13. April 2021 dem RAD vorgelegt. Dr. med. E., Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, nahm dazu am 28. Juni 2021 Stellung und empfahl, am Gutachten festzuhalten (VB 155). -8-