Diagnosen sind nicht aufgrund der Überzeugungen der zu untersuchenden Personen zu stellen, sondern – wie zuvor aufgezeigt (vgl. E. 3.4.2) – aufgrund der Befunde, welche mit Blick auf ein Klassifikationssystem (vorliegend wie üblicherweise: ICD-10) erhoben werden. So ging auch der psychiatrische Gutachter vor. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass sich der klinische Eindruck auch in der Testung spiegelte (Hamilton Depressionsskala: leichte bis mittelschwere Depression: VB 124.6 S. 17). Gegen die Diagnosestellung spricht auch nicht, dass der Gutachter eine Vulnerabilität für schwere depressive Episoden festhielt (VB 124.6 S. 21).