Die Durchblutungsstörungen wurden von der internistischen Gutachterin gewürdigt (VB 124.3 S. 14 ff.). Aufgrund der mit den Beinbeschwerden einhergehenden limitierten Gehstrecken umfasst das Anforderungsprofil einer leidensangepassten Tätigkeit auch wechselbelastende Tätigkeiten. Das wurde von der internistischen Gutachterin zwar nicht so festgehalten, ist aber offensichtlich und tangiert den Beweiswert des internistischen Teilgutachtens nicht.