Die internistische Gutachterin führte aus, durch muskuläres Training könne Rückenschmerzen vorgebeugt werden. Beim Beschwerdeführer liege jedoch eine starke Krankheitsidentifikation und –überzeugung vor, welche die eigentlich notwendige körperliche Betätigung beeinträchtige. Hinsichtlich der internistischen Diagnosen und auch der Rückenschmerzen sei aber eine genügende körperliche Auslastung neben einer Aufgabe des Nikotins relevant (VB 124.3 S. 17). -6-