2. Eventualiter sei die IV-Verfügung vom 23. August 2021 aufzuheben und ein neues polydisziplinäres Gutachten einzuholen. 3. Subeventualiter sei die IV-Verfügung vom 23. August 2021 aufzuheben und es seien berufliche Massnahmen zu prüfen. 4. Unter entsprechender Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. MWST)." Als prozessuale Anträge wurden gestellt: "1. Es sei der vorliegenden Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 2. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Prozessführung zu gewähren." -3-