Im Vorbescheidverfahren gingen der Beschwerdegegnerin verschiedene ärztliche Berichte zu, die sie dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) vorlegte. Am 23. August 2021 verfügte die Beschwerdegegnerin, die IV-Rente werde nach Zustellung der Verfügung auf Ende des folgenden Monats aufgehoben. 2. 2.1. Am 23. September 2020 (recte: 2021) erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde beim Versicherungsgericht des Kantons Aargau und beantragte Folgendes: "1. Die IV-Verfügung vom 23. August 2021 sei aufzuheben und es sei dem Beschwerdeführer weiterhin eine ganze Rente der Invalidenversicherung auszurichten.