Der Rentenanspruch blieb in den folgenden von Amtes wegen eingeleiteten Revisionen unverändert. Im Rahmen der im Oktober 2018 angehobenen Revision veranlasste die Beschwerdegegnerin eine Begutachtung. Die medaffairs AG, Basel (medaffairs), erstattete am 11. September 2020 ein polydisziplinäres Gutachten. Nachdem sich der Beschwerdeführer nicht in der Lage gesehen hatte, an Eingliederungsmassnahmen teilzunehmen, stellte ihm die Beschwerdegegnerin mit Vorbescheid vom 5. Februar 2021 in Aussicht, die Rentenzahlungen einzustellen. Im Vorbescheidverfahren gingen der Beschwerdegegnerin verschiedene ärztliche Berichte zu, die sie dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) vorlegte.