In der angestammten Tätigkeit als Pharmakant sowie in angepassten Tätigkeiten bestehe eine Arbeitsfähigkeit von 50 %. Zeitweise werde die Arbeitsfähigkeit möglicherweise auch tiefer liegen. Aufgrund der sich negativ beeinflussenden, konstant bestehenden, psychiatrischen Diagnosen sei die Arbeitsfähigkeit als generell eingeschränkt zu beurteilen. Längere stabile Phasen hätten sich in den letzten drei Jahren nicht gefunden. Es sei davon auszugehen, dass seit 2016 eine ca. 50%ige Arbeitsfähigkeit in jedweder Tätigkeit vorliege. Ausgenommen seien die Zeit der stationären Aufenthalte und der ärztlich bescheinigten 100%igen Arbeitsunfähigkeit (VB 172 S. 7 f.).