erfüllt seien. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 24. August 2021 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 22. September 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte sinngemäss den Antrag, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und es sei ihm mindestens eine halbe Rente zuzusprechen. Zudem beantragte er die Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 6. Oktober 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.