1. Der 1983 geborene Beschwerdeführer meldete sich, nachdem er am 30. März 2016 von Deutschland in die Schweiz eingereist war, am 26. September 2017 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen, sprach dem Beschwerdeführer berufliche Massnahmen zu und liess ihn begutachten (Gutachten der asim Begutachtung, Basel [asim], vom 14. Mai 2021). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies sie das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 24. August 2021 ab, da die versicherungsmässigen Voraussetzungen nicht