VB 153]) – ohne die Präsenzzeiten auf das vereinbarte Pensum von 70 % gesteigert zu haben (vgl. VB 140 S. 2), obwohl sie nach eigenen Angaben ihr Bestes gab. Gemäss dem zuständigen Eingliederungsberater gelang es ihr nicht, ihre "Schmerz- und Beschwerdeorientierung" zu überwinden (vgl. Abschlussbericht Integration vom 14. Juli 2017 [VB 156]; Bericht der Stiftung C. vom 24. Mai 2017 [VB 155 S. 2]).