Ebenfalls von Belang sein können die im Vorbescheidverfahren und vor kantonalem Versicherungsgericht gemachten Ausführungen bzw. gestellten Anträge (Urteil des Bundesgerichts 9C_231/2015 vom 7. September 2015 E. 4.2 mit Hinweisen). Ein Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen lässt sich nicht bereits aufgrund eines im Rahmen einer Begutachtung festgestellten Verhaltens mit übertriebenem Krankheitsgebaren verneinen (Urteil des Bundesgerichts 8C_235/2019 vom 20. Januar 2020 E. 3.2.3).