In der bisherigen Tätigkeit als Lageristin bestehe "seit der letzten Revision vom 16.03.2007" weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit von 100 %. Hingegen werde ab diesem Zeitpunkt von einer 100-prozentigen Arbeitsfähigkeit in einer leidensangepassten Tätigkeit (körperlich leichte, wechselbelastende Tätigkeiten ohne Zwangshaltungen der Hals- und Lendenwirbelsäule und Über-Kopf-Arbeiten; gut strukturierte Tätigkeit ohne besonderen Zeitdruck und ohne erhöhte Anforderung an die emotionale Belastbarkeit) ausgegangen.