"1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 15. September 2021 aufzuheben und es sei diese zu verpflichten, der Beschwerdeführerin eine Invalidenrente nach den gesetzlichen Bestimmungen, mindestens aber eine Viertelsrente, zu leisten. 2. Eventualiter seien weitere medizinische (insbesondere rheumatologische und/oder neurologische) Abklärungen durchzuführen und es sei anschliessend erneut über den Rentenanspruch der Beschwerdeführerin zu entscheiden. 3. Es sei die Beschwerdegegnerin zudem zu verpflichten, der Beschwerdeführerin berufliche Massnahmen zu gewähren.