Gestützt darauf hielt die Beschwerdegegnerin – nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren – mit Verfügung vom 15. September 2021 unter dem Titel "Wir verfügen:" fest, dass "die Rente mit Verfügung vom 17.07.2018 per 31.08.2018 eingestellt [worden sei]" und "eingestellt" bleibe. Darüber hinaus verneinte sie in der besagten Verfügung einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf weitere berufliche Eingliederungsmassnahmen. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 21. September 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: