gung vom 17. Juli 2018 rückwirkend ab 1. Juni 2017 (Enden der Taggeldzahlungen am 11. Juni 2017) wieder die "halbe Invalidenrente" und hob diese auf das Ende des der Zustellung der Verfügung folgenden Monats auf. Die dagegen gerichtete Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2018.719 vom 6. Juni 2019 teilweise gut, hob besagte Verfügung auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung des medizinischen Sachverhalts und zur Neuverfügung über den weiteren Rentenanspruch der Beschwerdeführerin an die Beschwerdegegnerin zurück.