die angeblichen degenerativen Vorschäden betreffend seien insbesondere mit Blick auf das Alter des Beschwerdeführers als "unglaubwürdig" zu qualifizieren. Dr. med. C. habe in seinem Bericht vom 29. März 2021 "klar" festgehalten, dass der Unfall zu den zusätzlichen strukturellen Läsionen geführt habe, und auch Dr. med. D. sei in seinem Bericht vom 31. März 2021 der "dezidierten Ansicht", dass eine komplexe Meniskusläsion in diesem Alter nicht durch eine Krankheit entstehe, sondern Folge eines Unfalls sei (vgl. Beschwerde S. 3).