wegen zunehmender Beschwerden Dr. med. C. am 18. Dezember 2020 erneut konsultiert habe, worauf ihm dieser einen operativen Eingriff empfohlen habe. Zu einem solchen habe sich der Beschwerdeführer jedoch "trotz Beschwerden nicht durchringen [können]". Aktuell seien die Beschwerden erträglich, so dass der Beschwerdeführer keine Operation wünsche. Seiner Auffassung nach handle es sich klar um Unfallfolgen, entstehe doch eine komplexe Meniskusläsion im Alter des Beschwerdeführers nicht durch Krankheit (vgl. VB 38 S. 2).