3.8. In einem Schreiben vom 27. Januar 2021 legte Dr. med. D. gegenüber der Beschwerdegegnerin dar, die ausgedehnte mediale Meniskusläsion mit ausgeprägtem Knorpelschaden könne nur durch den Unfall vom 6. März 2020 entstanden sein, habe der Beschwerdeführer doch zuvor am rechten Knie nie Beschwerden gehabt. Dies gelte umso mehr, als der Radiologe auch noch eine Zerrung des Innenbandes beschrieben habe, welche nur durch eine "aussergewöhnliche unfallartige Belastung" entstehen könne (vgl. VB 27 S. 2). 3.9. In einem weiteren Schreiben vom 31. März 2021 führte Dr. med. D. gegenüber der Beschwerdegegnerin ergänzend aus, dass der Beschwerdeführer -7-