3.6. In einer Kurzbeurteilung vom 5. Januar 2021 vertrat Kreisarzt Dr. med. univ. E., Praktischer Arzt, die Auffassung, dass der Unfall vom 6. März 2020 beim Beschwerdeführer zu einer "mögliche[n] Innenbandzerrung" geführt habe. Der "Schaden", welcher operiert werden solle, sei nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf das Unfallereignis zurückzuführen, lägen doch ausschliesslich vorbestehende degenerative Veränderungen des medialen Kompartiments vor.