3. Den (v.a. medizinischen) Akten kann im Wesentlichen Folgendes entnommen werden: 3.1. Gemäss Bagatellunfallmeldung vom 17. März 2020 rutschte der Beschwerdeführer am 6. März 2020 in der Werkstatt seiner Arbeitgeberin aus und verdrehte sich dabei "leicht" das rechte Knie. Er habe ein Knacken und einen Stich auf der Knieinnenseite verspürt und am Abend sei das Knie angeschwollen (vgl. VB 1). -5-