3.3. Der Vertrauensarzt der Beschwerdeführerin, Dr. med. H., Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, hielt in seiner im Beschwerdeverfahren eingereichten Stellungnahme vom 14. Juli 2021 (Beschwerdebeilage [BB] 3) fest, die Beurteilung des Kinderpsychiaters Dr. med. F. basiere auf einer klinischen Gesamtbeurteilung, insbesondere auch auf spezifischen Autismus Testreihen. RAD-Ärztin G. stütze ihre Beurteilung demgegenüber nur auf psychologische Testreihen, welche den Intellekt und die Sprache betreffen würden, nicht aber eine "Autismusproblematik".