sentlichen auf die Aktenbeurteilung von RAD-Ärztin Dr. med. G., Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, vom 17. Juni 2021 (VB 27), welche ausführte, dass es sich beim Beigeladenen um einen Jungen mit einer expressiven Sprachentwicklungsstörung bei einem leicht unterdurchschnittlichen Leistungspotential handle. Die beschriebenen Schwierigkeiten müssten als Folgeproblematik (und Ausdruck von Frustration über die sprachlichen Einschränkungen) interpretiert werden (VB 27 S. 2).