3.1.5. Im Bericht vom 21. Dezember 2020 bestätigte Dr. med. F. mit Verweis auf seine mit Bericht vom 14. August 2020 erhobenen Befunde die Diagnose des frühkindlichen Autismus (ICD-10: F84.0) und das Vorliegen des Geburtsgebrechens Ziff. 405 GgV-Anhang. Zudem führte er aus, der Beigeladene benötige seit Kleinkind-Alter für viele alltägliche Verrichtungen mehr persönliche Unterstützung und mehr elterliche Überwachung als Nichtbehinderte gleichen Alters (VB 14 S. 2 ff.).