3.1.4. Mit Bericht vom 16. August 2020 führte Dr. med. F., Facharzt für Kinderund Jugendpsychiatrie und –psychotherapie, aus, beim Beigeladenen seien sämtliche Kriterien erfüllt, welche im international gebräuchlichen Katalog DSM-5 für Autismus-Spektrum-Störungen definiert worden seien. In der klinischen Gesamtbeurteilung komme er zum Schluss, dass eine Autis- mus-Spektrum-Störung vorliege. Entsprechend der frühen Sprachentwicklungsstörung handle es sich um eine Form des frühkindlichen Autismus (VB 14 S. 7).