3.1.2. Mit Bericht vom 7. Januar 2019 stellte Dr. med. E., Fachärztin für Kinderund Jugendmedizin, Kantonsspital Q., die Diagnose eines Entwicklungsrückstands unklarer Ätiologie. Es liege ein deutlicher sprachbetonter Entwicklungsrückstand vor. Zudem zeige der Beigeladene auffälliges Verhalten, selektive Interessen und auch Stereotypien, welche im weitesten Sinne an eine Autismus-Spektrum-Störung erinnern würden. Aufgrund der schweren Spracherwerbstörung und der Verhaltensauffälligkeiten sei eine Abklärung bei der "Autismusabklärungsstelle" zu erwägen (VB 26 S. 3 f.).