4.4. Der behandelnde Rheumatologe Dr. med. G. und der behandelnde Zahnarzt Dr. med. dent. D. kommen in ihren Stellungnahmen übereinstimmend zum Schluss, es bestehe ein Zusammenhang zwischen der systemischen Sklerodermie und der fraglichen Zahnbehandlung. Demgegenüber vertritt Dr. med. dent. E. die Ansicht, die zahnmedizinische Situation sei keine "direkte Folge der Sklerodermie". Der Bericht von Dr. med. G. vom 23. Februar 2021 (VB 22.2) wird unter dem Punkt "Zur Verfügung gestellte Unterlagen" des vertrauensärztlichen Berichts von Dr. med. dent. E. vom 6. März 2021 nicht aufgeführt (VB 24) und auch in der Stellungnahme vom 29. Juni 2021 nicht erwähnt (VB 30). Es kann